Als Beitrag zu einer Besitzgeschichte des Klosters Fulda in Thüringen wird das gesamte ältere Quellenmaterial in deutscher Übersetzung vorgelegt. Nachdem das unter Abt Hrabanus Maurus angelegte "Thüringen-Cartular", das Kopien aller Schenkungsurkunden enthielt, bis auf ein kleines Bruchstück verlorenging, ist der "Codex Eberhardi" unsere Hauptquelle. Unabhängig von diesem um 1160 angelegten Sammelbecken der Fuldaer urkundlichen Überlieferung sind zwei Kopien eines Hofgerichtsurteils vom Mai 876 erhalten, die Fuldas Anspruch auf den Kirchzehnten in 116 Orten der Provinz Thüringen bestätigen. Unter Hinzuziehung jüngerer Quellen zur Besitzgeschichte des Hauptklosters Fulda und seiner Propsteien konnten - unter Einschluss der Kirchenpatrozinien - die meisten Erwerbsorte der beiden Hauptquellen identifiziert und ihre Verbreitung in der beigegebenen Karte erstmals sichtbar gemacht werden.