Was für herkömmliche Ressourcen gilt, gilt auch für Daten: Kann ein Unternehmen die erforderlichen Ressourcen nicht aus eigener Kraft beschaffen, ist es auf Kooperationen mit anderen Marktteilnehmern angewiesen. Bei Daten steht diesem Bedürfnis allerdings eine Tendenz zur rein unternehmensinternen Datennutzung entgegen, etwa aufgrund wirtschaftlicher Interessen oder datenschutzrechtlicher Risiken.
In der EU wird die unternehmensübergreifende (Sekundär-)Nutzung von Daten vermehrt durch datenrechtliche Verordnungen gefördert, etwa den Data Act. Im schweizerischen Recht fehlen bislang vergleichbare Regelwerke.
Diesen Befund nimmt Robin Landolt zum Anlass, um den geltenden Rechtsrahmen für Datenkooperationen umfassend darzustellen, dessen Unzulänglichkeiten zu identifizieren und Gestaltungsempfehlungen für eine künftige Datenrechtsordnung aufzustellen.