Art. 677 ZGB umschreibt Fahrnisbauten als «Hütten, Buden, Baracken u. dgl.», die «ohne Absicht bleibender Verbindung auf fremden Boden aufgerichtet sind». Das Grundeigentum und das Eigentum an der Baute fallen hier auseinander, das sachenrechtliche Akzessionsprinzip greift nicht. Hier setzt diese Freiburger Dissertation an, die den Begriff der Fahrnisbaute neu beleuchtet und seine Funktion vor dem Hintergrund des Akzessionsprinzips klärt. Die Untersuchung geht zudem den vielfältigen sachen- und obligationenrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Fahrnisbauten stellen können, auf den Grund. Unter anderem äussert sie sich zur umstrittenen Frage, ob eine Fahrnisbaute Gegenstand eines Baurechts sein kann, und greift zudem praktisch bedeutsame Fragen aus dem Miet-, dem Werkvertrags- und dem Haftpflichtrecht auf.