Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?
Durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ändert sich beim Thema »Rechnung« so einiges. Auch wenn es Übergangsregelungen gibt, gelten diese doch nur für Rechnungsaussteller, nicht für Rechnungsempfänger. Das heißt, ab dem 1.1.2025 können Sie als Unternehmer eine E-Rechnung erhalten und müssen diese dann auch akzeptieren. In unserem Ratgeber erfahren Sie
- wann es sich um eine E-Rechnung handelt,
- welche Formate es gibt und
- welche Übergangsfristen gelten.Außerdem informiert Sie der Ratgeber unter anderem über diese Themen, die Ihnen im Zusammenhang mit Rechnungen begegnen:
- Welche Pflichtangaben sind in einer Rechnung gefordert?
- Sonderformen von Rechnungen, wie z.B. Kleinbetragsrechnungen und Gutschrift
- Wann müssen Sie eine Rechnung berichtigen?
Für Formalien, noch dazu steuerliche, können sich nur wenige Selbstständige begeistern. Das ist nachvollziehbar. Leider aber lässt sich vor allem dort, wo viel Formales zu beachten ist, nicht nur sehr schnell, sondern oft auch viel Geld verlieren. Von daher lohnt es sich für jeden Selbstständigen, den Kampf mit den Formvorschriften aufzunehmen und ihn für sich zu entscheiden.
Insbesondere das Thema Rechnungen strotzt nur so vor Formalien, und zwar spätestens seitdem die Rechnungsvorschriften vor einigen Jahren erheblich verschärft wurden. Kürzlich sind durch die gesetzlichen Änderungen beim elektronischen Rechnungsversand/-empfang sogar noch weitere Anforderungen dazugekommen. Doch all das sollte Sie nicht beunruhigen, denn durch unseren Beitrag "Was Sie über Rechnungen wissen sollten" behalten Sie den Überblick über die formalen Anforderungen und können Ihre Rechnungen mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand fit für das Finanzamt machen.